Während die politische, soziale und juristische Relevanz des Themas Migration zunehmend Anerkennung findet, sind hinsichtlich der theoretischen Durchdringung des Migrationsrechts – sowohl im Hinblick auf bestehende Regelungen als auch auf normative Desiderate – bislang allenfalls Ansätze zu erkennen. Dies mag nicht zuletzt daran liegen, dass es kaum ein anderes Rechtsgebiet gibt, in dem sich verschiedene Positionen derart unversöhnlich gegenüberstehen. Abzulesen ist dies etwa an den zahlreichen emotional aufgeladenen Debatten um Migration, in deren Zentrum häufig politische Kampfbegriffe wie „Überfremdung“, „Leitkultur“, „Parallelgesellschaft“, „Multikulti“, „Festung Europa“ oder „Open / No Border“ stehen.
Die Prämissen und Grundbegrifflichkeiten der gegenwärtigen deutschen Migrations(rechts)debatte auszuformulieren und Alternativen zu identifizieren, mag demgegenüber zu einer Versachlichung des Diskurses beitragen. Erst das Verständnis der Binnenstruktur des gegenwärtigen deutschen Aufenthalts- und Asylrechts ermöglicht dessen tiefgreifende Analyse und fundierte Kritik: Hochproblematische ethische Prämissen – z.B. die Annahme moralisch relevanter Ungleichheiten von Menschen – werden in ihrer ganzen Tragweite oft erst bei der kritischen Arbeit am konkreten Rechtsbegriff sichtbar.
Vor diesem Hintergrund versammelt diese interdisziplinäre Konferenz sowohl Beiträge, die das geltende Migrationsrecht auf seine rechtsimmanenten Ziele, Zusammenhänge und Widersprüche befragen, als auch solche, die die gesellschaftlichen und normativen Bedingungen dieses Rechts thematisieren. Es ist durchaus gewollt, dass dabei – ausgehend z.B. von liberalen, kommunitaristischen oder marxistischen Paradigmen – kontroverse Positionen vertreten werden. Vertreten sind Wissenschaftler*innen verschiedener Disziplinen, die sich kritisch mit den juristischen und philosophischen Aspekten des Rechts befassen.
Fragestellungen der Konferenzbeiträge umfassen: