Prämissen des Migrationsrechts
Prämissen des Migrationsrechts

Juristische und philosophische Perspektiven

        Tagung, HU Berlin, 30.9. - 1.10.2016

Während die politische, soziale und juristische Relevanz des Themas Migration zunehmend Anerkennung findet, sind hinsichtlich der theoretischen Durchdringung des Migrationsrechts sowohl im Hinblick auf bestehende Regelungen als auch auf normative Desiderate bislang allenfalls Ansätze zu erkennen. Dies mag nicht zuletzt daran liegen, dass es kaum ein anderes Rechtsgebiet gibt, in dem sich verschiedene Positionen derart unversöhnlich gegenüberstehen. Abzulesen ist dies etwa an den zahlreichen emotional aufgeladenen Debatten um Migration, in deren  Zentrum häufig politische Kampfbegriffe wie „Überfremdung“, „Leitkultur“, „Parallelgesellschaft“, „Multikulti“, „Festung Europa“ oder „Open / No Border“ stehen.

Die Prämissen und Grundbegrifflichkeiten der gegenwärtigen deutschen Migrations(rechts)debatte auszuformulieren und Alternativen zu identifizieren, mag demgegenüber zu einer Versachlichung des Diskurses beitragen. Erst das Verständnis der Binnenstruktur des gegenwärtigen deutschen Aufenthalts- und Asylrechts ermöglicht dessen tiefgreifende Analyse und fundierte Kritik: Hochproblematische ethische Prämissen z.B. die Annahme moralisch relevanter Ungleichheiten von Menschen werden in ihrer ganzen Tragweite oft erst bei der kritischen Arbeit am konkreten Rechtsbegriff sichtbar.

Vor diesem Hintergrund versammelt diese interdisziplinäre Konferenz sowohl Beiträge, die das geltende Migrationsrecht auf seine rechtsimmanenten Ziele, Zusammenhänge und Widersprüche befragen, als auch solche, die die gesellschaftlichen und  normativen Bedingungen dieses Rechts thematisieren. Es ist durchaus gewollt, dass dabei ausgehend z.B. von liberalen, kommunitaristischen oder marxistischen Paradigmen kontroverse Positionen vertreten werden. Vertreten sind Wissenschaftler*innen verschiedener Disziplinen, die sich kritisch mit den juristischen und philosophischen Aspekten des Rechts befassen.

 

Fragestellungen der Konferenzbeiträge umfassen:

  • Kann/sollte es ein globales Recht auf Freizügigkeit geben?
  • Wem sollte Asyl gewährt werden? Ist die Institution des Asyls überhaupt wünschenswert? Welche (rechtlichen) Alternativen sind denkbar?
  • Wie   verhält   sich   das   gesetzgeberische   Ziel   der   Integration   zu   einem   Recht   auf Selbstbewahrung?
  • Wie hängen innereuropäische Konflikte und der Versuch, das Migrationsrecht europaweit zu harmonisieren, miteinander zusammen?
  • Welche verschiedenen Kategorien oder auch Stereotype von „Ausländern“ gebraucht das deutsche Migrationsrecht? Mit welchen (impliziten) Annahmen und Begründungen?
  • Wie  beeinflusst  das  deutsche  und  europäische  Migrationsrecht  Migrationsbewegungen; erzeugt es Taktiken der Migration (statt Migration „nur“ zu erschweren oder zu erleichtern)?
  • Welches sind die philosophischen Implikationen der europäischen und deutschen Grenzregime (einschließlich Frontex)?
  • Welches sind die globalen Folgen der Migration und des Migrationsrechts (z.B. „Brain Drain“, Rimessen)? Welche Relevanz sollten hierauf basierende politische Erwägungen für das positive Migrationsrecht haben?
  • Welche    konkreten   Utopien    des     Migrationsrechts    sind    denkbar?       Welche    (rechts-) institutionellen Veränderungen sind gefordert?

 

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© Jeka Markow